Ortsgruppe Mönchengladbach
Ortsgruppe Mönchengladbach

Unser Trainingsangebot variiert je nach dem Bedarf in unserer Ortsgruppe

Übersicht, sonstige Übungsangebote

(Platzordnung / Ausbildungsordnung) – Übungsbetriebsordnung -- Diese Ordnung gilt sowohl auf dem Übungsplatz als auch – soweit zutreffend – außerhalb des Platzes: 1. Das Betreten und die Nutzung des Übungsplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Mit Betreten des Übungsplatzes werden diese Platzordnung und die evtl. vorhandene Platzordnung des Betreibers der Anlage anerkannt. 3. Der Hund soll sich vor Betreten des Übungsplatzes gelöst haben. Sollte sich der Hund auf dem Übungsplatz lösen, so ist die Hinterlassenschaft zu entfernen. 4. Der Hund ist beim Betreten, beim Verlassen und während des Aufenthalts auf dem Übungsplatz an der Leine zu führen. Während des Übungsbetriebs entscheidet der Übungsleiter ob und wann der Hund ab geleint werden darf. 5. Den Anweisungen des Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. 6. Während des Übungsbetriebs gilt im Übungsbereich das Rauchverbot. 7. Personen, die keinen Hund führen, sollen sich außerhalb des Übungsbereichs aufhalten. 8. Hunde dürfen außerhalb des Übungsbetriebes nur nach Absprache der Hundehalters und in Anwesenheit der Übungsleiters frei auf dem Übungsplatz laufen. 9. Läufige Hündinnen sollen dem Übungsgelände fern bleiben. 10. Alle Hunde müssen geimpft und versichert (Haftpflicht) sein. 11. Jeder Hundehalter haftet selbst für Schäden, die durch Ihn oder seinen Hund entstehen. Eine Haftung der DDC OG Mönchengladbach ist – so weit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Wenn sich alle Teilnehmer an die eigentlich selbstverständlichen Regeln halten, wird der Übungsbetrieb Herrchen, Frauchen und Hund viel Spaß machen und erfolgreich sein. Die Kosten für die Teilnahme am Übungsbetrieb und sonstige Entgelte werden separat geregelt. Diese Ordnung hat erfolgreich bestand seit - Stand Juli 2018- ___________________________________________________________________ Außerdem 1) Es gelten die Satzung, die Ordnungen und sonstige Festlegungen des DDC www.ddc1888.de

Die Erfahrung unserer Ortsgruppe rund um die Deutsche Dogge, steht jedem

Doggenliebhaber auf unseren Clubabenden zur Verfügung. Darüberhinaus haben

unsere Übungswarte immer ein offenes Ohr wenn es einmal Probleme mit dem

Hund geben sollte. Unser Bestreben ist es das Mensch und Hund immer ein gutes

Team werden und bleiben soll.

Gruppentraining

Einzeltraining

Training in der Stadt sowie im freien Gelände

Prüfungstraining EP / BH / UP

Ausstellungstraining

ZZL ( Zuchtzulassungs Vorbereitung )

Akzeptanz Training ( In Gruppen und / oder

Einzeln )

Teilnahme am Tag des Hundes

Gemeinsame Ausflüge mit unseren Doggen

Freies Spielen und Toben nach dem Training

(näheres erfahren Sie über unsere Übungswarte -Kontakt Siehe Vorstand-)

Zum Übungsbetrieb

Ortsgruppe Mönchengladbach
Deutscher Doggen Club 1888 e.V.

Übersicht, sonstige Übungsangebote

(Platzordnung / Ausbildungsordnung) – Übungsbetriebsordnung -- Diese Ordnung gilt sowohl auf dem Übungsplatz als auch – soweit zutreffend – außerhalb des Platzes: 1. Das Betreten und die Nutzung des Übungsplatzes und seiner Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr. 2. Mit Betreten des Übungsplatzes werden diese Platzordnung und die evtl. vorhandene Platzordnung des Betreibers der Anlage anerkannt. 3. Der Hund soll sich vor Betreten des Übungsplatzes gelöst haben. Sollte sich der Hund auf dem Übungsplatz lösen, so ist die Hinterlassenschaft zu entfernen. 4. Der Hund ist beim Betreten, beim Verlassen und während des Aufenthalts auf dem Übungsplatz an der Leine zu führen. Während des Übungsbetriebs entscheidet der Übungsleiter ob und wann der Hund ab geleint werden darf. 5. Den Anweisungen des Übungsleiters ist unbedingt Folge zu leisten. 6. Während des Übungsbetriebs gilt im Übungsbereich das Rauchverbot. 7. Personen, die keinen Hund führen, sollen sich außerhalb des Übungsbereichs aufhalten. 8. Hunde dürfen außerhalb des Übungsbetriebes nur nach Absprache der Hundehalters und in Anwesenheit der Übungsleiters frei auf dem Übungsplatz laufen. 9. Läufige Hündinnen sollen dem Übungsgelände fern bleiben. 10. Alle Hunde müssen geimpft und versichert (Haftpflicht) sein. 11. Jeder Hundehalter haftet selbst für Schäden, die durch Ihn oder seinen Hund entstehen. Eine Haftung der DDC OG Mönchengladbach ist – so weit rechtlich zulässig – ausgeschlossen. Wenn sich alle Teilnehmer an die eigentlich selbstverständlichen Regeln halten, wird der Übungsbetrieb Herrchen, Frauchen und Hund viel Spaß machen und erfolgreich sein. Die Kosten für die Teilnahme am Übungsbetrieb und sonstige Entgelte werden separat geregelt. Diese Ordnung hat erfolgreich bestand seit - Stand Juli 2018- ___________________________________ ________________________________ Außerdem 1) Es gelten die Satzung, die Ordnungen und sonstige Festlegungen des DDC www.ddc1888.de

Die Erfahrung unserer Ortsgruppe rund

um die Deutsche Dogge, steht jedem

Doggenliebhaber auf unseren

Clubabenden zur Verfügung.

Darüberhinaus haben unsere

Übungswarte immer ein offenes Ohr

wenn es einmal mal Probleme mit dem

Hund geben sollte.

Unser Bestreben ist es das Mensch und

Hund immer ein gutes Team werden

und bleiben soll.

Gruppentraining

Einzeltraining

Training in der Stadt sowie im freien

Gelände

Prüfungstraining EP / BH / UP

Ausstellungstraining

ZZL ( Zuchtzulassungs Vorbereitung )

Akzeptanz Training ( In Gruppen und /

oder Einzeln )

Teilnahme am Tag des Hundes

Gemeinsame Ausflüge mit unseren Doggen

Freies Spielen und Toben nach dem

Training

Unser Trainingsangebot variiert

je nach dem Bedarf in unserer

Ortsgruppe

(näheres erfahren SIe über unsere Übungswarte -Kontakt Siehe Vorstand-)